Das Verbot des Compact-Magazins zeugt von einem höchst problematischen Demokratieverständnis der deutschen Bundesinnenministerin.
Als Herausgeber des Stichpunkt-Magazins, welches sich eingehend mit den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im deutschsprachigen Raum auseinandersetzt, ist es unumgänglich die jüngsten Ereignisse um das Verbot des Compact-Magazins am 16.7.24 zu beleuchten.
Das Verbot des Compact Magazins schlägt in der Szene der neuen Medien große Wellen. Besonders die Anwendung des Vereinsrechts als Mittel zum Verbot der “COMPACT-Magazin GmbH” und “CONSPECT FILM GmbH” lässt viele Juristen und Publizisten mit großen Fragezeichen zurück.
Laut Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler kenne man „…ein solches Vorgehen nur aus autokratischen Staaten“.[1]
Auf der Seite des BMI ist zu lesen: „Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“.[2]
Laut Bundesinnenministerin Faeser sei „Unser Verbot … ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen…“[3]
In der Tat verbreitet die unlängst verbotene Publikation um den Chefredakteur Jürgen Elsässer, oben genanntes „rechtspopulistisches“ Gedankengut und pflegt enge Kontakte zu rechten Parteien und Organisationen. Nach eigenen Recherchen kam es jedoch nie zu einer erfolgreichen strafrechtlichen Behandlung des nun verbotenen Presseorgans.
Rechtsextremismus in den neuen Medien
Besonders seit der Corona-Zeit zeigt sich in erschreckender Weise, wie durch das teilweise totalitäre Handeln von Regierungen und etablierter Medien, einer extremen Radikalisierung an den politischen Rändern Vorschub geleistet und der Nährboden für populistische und menschenfeindliche Publikationen bereitet wird.
Besonders problematisch: Wichtige und legitime Kritik an politischem Handeln wurde in den vergangenen Jahren nahezu ausschließlich von „rechten“ Parteien geübt. Hier ist ein absolutes Versagen der restlichen Parteienlandschaft zu konstatieren.
Im Anbetracht dieser ungesunden Gemengelage sehen wir es in der Redaktion unseres Magazins als unumgänglich an, die rechtsextremistischen Einflüsse in den neuen Medien zu beleuchten – aber gleichzeitig genauso scharf das totalitäre Agieren von sich in der Mitte der Gesellschaft wähnenden Politikern zu kritisieren.
Hier möchte ich Ihnen die aktuelle Ausgabe unseres Magazins ans Herz legen, in der wir den Leitartikel von Jan David Zimmermann zum Thema „Rechtextremismus in Alternativmedien“ publiziert haben. (Anm. d. Red. Der Text ist ebenfalls als Podcast verfügbar)
Pressefreiheit und Postdemokratie
Wie hoffentlich in diesem Kommentar eindeutig ersichtlich, geht es mir bei der Kritik an dem Verbot des Compact-Magazins nicht darum, die Inhalte dieser Publikation in irgendeiner Weise zu legitimieren. Ich möchte vielmehr deutlich machen, dass es sich bei diesem Verbotsvorgang beispielhaft um einen bedenklichen Eingriff in die Grundrechte und die damit verbundene Pressefreiheit handelt!
Es darf nicht der Punkt erreicht werden, an dem sich Publizisten aus Angst vor dem potenziellen Verbot, geistige Scheren im Kopf zulegen. Denn wer entscheidet letztlich, was legitimer – und was verbotener Journalismus ist, wenn sich dieser kritisch mit dem aktuellen politischen Geschehen auseinandersetzt?
Fakt ist: Durch dieses Verbot hat sich die Bundesinnenministerin einen Bärendienst erwiesen. Denn durch das aus demokratischer Sicht zumindest mehr als fragwürdige Handeln Faesers ist das Vertrauen in die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik einmal mehr in Frage gestellt. Ideal für eine weitere Radikalisierung und „Legendenbildung“ der betroffenen Akteure und Unterstützer des Compact-Magazins.
[1] https://www.welt.de/politik/deutschland/video252552536/Verbot-von-Compact-Magazin-Heikel-dass-eine-Regierung-ein-regierungskritisches-Pressemedium-verbietet.html abgerufen 17.07.2024
[2] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/07/verbot-compact.html abgerufen am 17.7.2024
[3] Vgl. Fußnote 2
Über den Autor
Thomas Stimmel ist international tätiger Journalist, Fotograf, Sänger und Publizist. Er ist Gründer des Medienhauses Ars Vobiscum Media e. U. und Herausgeber des Stichpunkt Magazins.